Update: Hilpert-Anwälte verlangen Freilassung ihres Mandaten

Zäsur im Betrugsprozess gegen Hotelier Axel Hilpert: Nach zehn Verhandlungstagen am Landgericht Potsdam betrachtet die Verteidigung die Vorwürfe gegen ihren Mandanten als entkräftet. Anwalt Stefan König beantragte deshalb am Mittwoch die Freilassung seines Mandanten. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

(dapd) Hilpert sitzt seit Juni 2011 in Untersuchungshaft und steht seit Januar vor Gericht. Der 64-Jährige soll die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betrogen haben. Laut Anklage trieb er die Baukosten für sein Luxus-Resort am Schwielowsee bei Werder/Havel durch fingierte Rechnungen künstlich in die Höhe und erschlich damit eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro.

Dabei soll Hilpert über ein Firmengeflecht 13 Millionen Euro Gewinn gemacht haben. Der angeblich bestens in der Politik vernetzte einstige Stasi-Spitzel und Kunsthändler von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski bestreitet die Vorwürfe. Die Verteidigung weist der ILB in dem Verfahren eine Schlüsselrolle zu.

Gestritten wird vor allem um eine Formulierung im Förderbescheid der ILB, wonach „keine Gebühren und Gewinnaufschläge von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen“ abgerechnet werden dürften. Eine Referatsleiterin der Bank bekräftigte am Mittwoch als Zeugin, dass mit diesem Passus die Förderung von Gewinnen ausgeschlossen werden wollte.

Die Diplomkauffrau räumte zugleich ein, dass sie vor Erteilung der Fördergenehmigung mit Hilpert über mögliche Firmenkonstrukte gesprochen habe. Sie könne sich nicht an Details erinnern. Hilpert sei aber empfohlen worden, für das Projekt eine Gesellschaft zu gründen, an der er nur Minderheitsanteile halte. Das sei aber nicht geschehen, um ihm die Abrechnung von Gewinnen zu ermöglichen. Vielmehr habe es aufgrund seiner Vita Zweifel gegeben. Deshalb sei ihm empfohlen worden, sich potente Partner zu suchen.

Die Zeugin betonte, schon im Entwurf für den Förderbescheid seien Gewinne von Hilperts 100-prozentiger Firma PMPS ausgeschlossen worden. Auf Wunsch von Hilpert sei die PMPS jedoch im Bescheid nicht mehr genannt worden. Dafür seien Gewinne von allen verbundenen Unternehmen ausgeschlossen worden.

Aussagen Hilperts, wonach sie selbst ihm die Gründung einer Gesellschaft mit nur 24,5 Prozent Beteiligung empfohlen habe, damit diese nicht als verbundenes Unternehmen gelte und damit auch Gewinne abrechnen könne, wies die Referatsleiterin zurück. An so etwas könne sie sich nicht erinnern.

Aus Sicht von König konnte Hilpert nach der von ihm gewünschten Streichung der PMPS aus dem Förderbescheid und der Gründung der Fontane-Projektgesellschaft mit mehreren Partnern davon ausgehen, dass er nun Gewinne abrechnen dürfe. Die ILB habe die Rechnungen der PMPS nach Aussagen mehrerer Mitarbeiter auch nie angezweifelt – jedenfalls habe sie die Rechnungen nie auf unzulässige Gewinne geprüft. Das habe auch schon der Landesrechnungshof bemängelt.

Der Hauptvorwurf des Betrugs sei daher vollkommen unberechtigt, sagte König. Verteidigerin Heide Sandkuhl bestritt auch die Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Hilpert habe ein großes Interesse an seiner Rehabilitierung und stelle sich deshalb dem Gerichtsverfahren.

Staatsanwalt Ivo Meier sprach von einer „kühnen Deutung“ der Verteidigung. Er sehe die Vorwürfe bislang 1:1 bestätigt. Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz gewährte der Staatsanwaltschaft bis Donnerstag Zeit für eine schriftliche Stellungnahme. Danach werde die Kammer entscheiden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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